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BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz – Versicherungsbedarf-Analyse
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BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz · Spindelstr. 42 · 33604 Bielefeld
📞 0521-32756511 · 📧 info@bie-insure.de
Dieses digitale Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und Vorbereitung eines Beratungsgesprächs. Es ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung gemäß § 60 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Eine verbindliche Bedarfsermittlung, Produktempfehlung oder Abschlussberatung erfolgt ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Versicherungsmakler.
Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 1 VVG (Beratungspflicht des Maklers), § 61 VVG (Befragungspflicht)
Alle in diesem Tool angezeigten Berechnungen – insbesondere zu Krankentagegeld (KTG), Berufsunfähigkeitsrente (BU), Grundfähigkeitsrente (GF) und Unfallversicherungssummen – sind Schätzwerte und Richtwerte auf Basis pauschalisierter Annahmen (z. B. Netto-Quoten nach Steuerklasse). Individuelle Faktoren wie Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse, tatsächliche Einkommensnachweise und versichererspezifische Tarife werden nicht vollständig abgebildet.
Eine verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen im Rahmen der Antragsprüfung durch den jeweiligen Versicherer.
Gesetzliche Regelungen – insbesondere im Sozialversicherungsrecht (SGB V, SGB VI, SGB XI), im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie im Steuerrecht – können sich ändern. BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Berechnungslogiken und Hinweistexte. Mit der Nutzung des Tools wird keine Beratungsleistung erbracht.
Rechtsgrundlage: §§ 675, 280 BGB (Haftungsausschluss bei unentgeltlicher Auskunftserteilung)
Die Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes basiert auf § 47 SGB V. Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (~13,2 %). Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Krankheit gewährt (§ 48 SGB V). Exakte Berechnung durch die Krankenkasse kann abweichen.
§ 47 SGB V, § 48 SGB V, § 49 SGB V
Neuverträge (ab 01.01.2009): Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist der Übertragungswert der Altersrückstellungen gemäß § 204 VVG i.V.m. § 12f VAG portierbar. Bei Wechsel in die GKV verfallen die Rückstellungen. Altverträge (vor 01.01.2009): Eine Portierbarkeit der Altersrückstellungen ist weder beim PKV-Wechsel noch beim GKV-Wechsel vorgesehen. Individuelle Vertragsbedingungen können abweichen.
§ 204 VVG, § 12f VAG, GKV-WSG Übergangsrecht (Inkrafttreten 01.01.2009)
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Art. 6 Abs. 1 lit. a, b DSGVO; Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Gesundheitsdaten)
Angaben zu Risikosportarten, Vorerkrankungen und Berufsrisiken dienen der Vorbereitung der versichererspezifischen Gesundheits- und Risikoprüfung. Die tatsächliche Annahme, ein etwaiger Risikozuschlag oder Ausschluss obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherer auf Grundlage der vollständigen Antragsfragen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (§ 19 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht).
§ 19 VVG (Anzeigepflicht), § 21 VVG (Ausübung der Rücktrittsrechte)
Dieses Tool und alle enthaltenen Inhalte, Berechnungslogiken und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Veränderung, Weiterverbreitung oder gewerbliche Nutzung – auch auszugsweise – ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz sind untersagt.
§§ 2, 15, 97 UrhG (Urheberrechtsgesetz)